Seit 1966 ist das Recht auf Nahrung im Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verankert. Nach schweren Hungersnöten gerade in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts galt dies als ein Meilenstein – die großen Hungerkrisen in der zweiten Hälfte in Afrika, Indien oder China konnten leider nicht verhindert werden.

